Silber steuerfrei lagern: Zollfreilager für Silber, Platin & Palladium erklärt

Silber steuerfrei lagern: Zollfreilager für Silber, Platin & Palladium erklärt

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Silber steuerfrei lagern: Der umfassende Leitfaden zu Zollfreilagern

Zollfreilager bieten privaten Anlegern eine legale Möglichkeit, Weißmetalle wie Silber, Platin und Palladium zu erwerben, ohne beim Kauf sofort Mehrwertsteuer (MwSt) bzw. Umsatzsteuer (USt) zu zahlen.

Besonders für Investoren aus Deutschland und Österreich, wo Silber regulär mit 19 % bzw. 20 % besteuert wird, kann dies einen erheblichen Preisunterschied bedeuten.

Dieser Artikel erklärt sachlich und verständlich:

  • wie zollfreies Lagern funktioniert
  • welche Länder relevant sind
  • wann Steuern tatsächlich anfallen
  • und wo die rechtlichen Grenzen liegen

1. Was bedeutet „zollfrei lagern” bei Edelmetallen?

Beim zollfreien Lagern werden Edelmetalle in einem Zoll- oder Transitlager aufbewahrt. Solange sich die Ware dort befindet, gilt sie formal nicht als in das Zollgebiet der EU eingeführt.

Wesentliche Merkmale von Zollfreilagern

  • Keine MwSt/USt beim Kauf, solange keine physische Einfuhr erfolgt
  • Kein Zoll, da die Ware nicht in den freien Warenverkehr gelangt
  • Besonders relevant für Silber, Platin und Palladium
  • Anlagegold ist hiervon zu unterscheiden, da es in der EU generell von der MwSt befreit ist

Steuerlicher Effekt

Es handelt sich nicht um Steuervermeidung, sondern um eine Steuerstundung: Die Steuer wird erst bei physischer Auslieferung in das jeweilige Zielland fällig.


2. Die Schweiz als etablierter Standort für Zollfreilager

Die Schweiz spielt im internationalen Edelmetallhandel eine zentrale Rolle, da sie nicht Mitglied der Europäischen Union ist und über ein eigenständiges Zollfreilager-System verfügt.

Warum die Schweiz häufig genutzt wird

  • Klare rechtliche Regelung von Transit- und Zolllagern
  • Schweizer MwSt-Satz: 8,1 % (Stand 2024)
  • Keine Schweizer MwSt, solange die Ware im Zollfreilager verbleibt
  • Kauf und Lagerung erfolgen steuer- und zollfrei
  • Übliche Leistungsmerkmale:
    • segregierte Lagerung (konkrete Stücke bleiben Eigentum des Kunden)
    • versicherte Hochsicherheitslager
    • handelbare Lagerbestätigungen

Steuerliche Konsequenz bei Auslieferung

Wird das Metall physisch ausgeliefert, fällt die Steuer des Importlandes an:

  • Deutschland: 19 % MwSt
  • Österreich: 20 % USt

3. Deutschland: Steuerliche Rahmenbedingungen für Silberanleger

Zollfreilager in Deutschland

Zwar existieren in Deutschland eigene Zolllager, diese sind für private Silberanleger jedoch in der Praxis kaum relevant. Die meisten steueroptimierten Modelle erfolgen über ausländische Zollfreilager, insbesondere in der Schweiz.

Wichtige Änderung seit 2023: Ende der Differenzbesteuerung

  • Die bisherige Vereinfachungsregel zur Differenzbesteuerung auf importierte Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern wurde Anfang 2023 abgeschafft
  • Betroffen sind u. a.:
    • Maple Leaf
    • Britannia
  • Folge:
    • Vollbesteuerung mit 19 % MwSt
    • deutlich steigendes Interesse an zollfreier Lagerung

Besteuerung von Gewinnen in Deutschland

  • MwSt: Nur bei physischer Einfuhr nach Deutschland
  • Veräußerungsgewinn:
    • Haltedauer über 1 Jahr → steuerfrei
    • Haltedauer unter 1 Jahr → einkommensteuerpflichtig
  • Kein Abgeltungssteuersatz, da es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt

4. Österreich: 20 % Umsatzsteuer als entscheidender Faktor

In Österreich ist die steuerliche Ausgangslage ähnlich, allerdings mit einem höheren Steuersatz.

Kerndaten für österreichische Anleger

  • 20 % Umsatzsteuer (USt) auf Silber
  • Kauf mit direkter Lieferung in ein Schweizer Zollfreilager ist gängige Praxis

Gewinnbesteuerung in Österreich

  • USt: Fällig bei physischer Einfuhr nach Österreich
  • Keine pauschale KESt von 27,5 % auf physische Edelmetalle
  • Stattdessen:
    • Haltedauer unter 1 Jahr → progressive Einkommensteuer
    • Haltedauer über 1 Jahr → steuerfrei

5. Zollfreilager & Besteuerung im Vergleich

Hinweis: MwSt (DE/CH) und USt (AT) bezeichnen dieselbe Steuerart (Value Added Tax).

LandRegulärer Steuersatz auf SilberZollfreilager nutzbarSteuerstatus während LagerungSteuer bei Auslieferung
Schweiz8,1 % MwStJa (Transitlager)Keine MwSt solange im LagerSteuer im Importland
Deutschland19 % MwStÜber SchweizKeine MwSt solange im Lager19 % MwSt bei Einfuhr
Österreich20 % UStÜber SchweizKeine USt solange im Lager20 % USt bei Einfuhr

Fazit: Wann lohnt sich zollfreies Lagern von Silber?

Zollfreilager sind ein legitimer Bestandteil des internationalen Warenverkehrs. Sie eignen sich insbesondere für Anleger, die:

  • physisches Silber langfristig halten
  • nicht auf sofortige Auslieferung angewiesen sind
  • größere Beträge investieren und Liquidität schonen möchten

Entscheidend sind ein seriöser Anbieter, transparente Lagerbedingungen und das Verständnis, dass Steuern nicht entfallen, sondern aufgeschoben werden.


Häufige Fragen zu Zollfreilagern und Silber

Ist Silber im Zollfreilager wirklich steuerfrei?

Nein. Die Mehrwertsteuer (MwSt/USt) entfällt nicht dauerhaft, sondern wird aufgeschoben. Sie wird erst fällig, wenn das Silber physisch in das jeweilige Importland eingeführt wird.

Für wen lohnt sich ein Zollfreilager?

Zollfreilager eignen sich vor allem für Anleger, die Silber langfristig halten, keine sofortige Lieferung benötigen und die Liquiditätsbelastung durch Mehrwertsteuer vermeiden möchten.

Kann ich mein Silber jederzeit ausliefern lassen?

Ja. Eine physische Auslieferung ist in der Regel jederzeit möglich. Dabei fällt jedoch die Mehrwertsteuer des Importlandes (z. B. 19 % in Deutschland oder 20 % in Österreich) an.

Ja. Die Lagerung von Edelmetallen in Schweizer Zoll- bzw. Transitlagern ist rechtlich zulässig und ein etablierter Bestandteil des internationalen Warenverkehrs.

Fallen in der Schweiz Steuern auf Silber an?

Solange sich das Silber im Zollfreilager befindet, fällt keine Schweizer Mehrwertsteuer an. Eine Besteuerung erfolgt erst bei Einfuhr in ein anderes Land.

Sind Gewinne aus Silber steuerpflichtig?

In Deutschland und Österreich sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Silber nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer können Einkommensteuern anfallen.


Warum das GVS-Zollfreilager spannend ist

Das Zollfreilager-Angebot von Goldvorsorge (GVS) kombiniert steueroptimierten Silberkauf mit professioneller Lagerung in internationalen Hochsicherheitslagern. Für Anleger, die größere Beträge in physisches Silber stecken möchten, kann das ein spürbarer Renditehebel sein.

Zentrale Vorteile des Zollfreilagers von Goldvorsorge

  • Mehrwertsteuerfreier Silberkauf
    Beim Kauf von Silber über das Zollfreilager fällt keine Mehrwertsteuer an, was gerade bei größeren Beträgen die effektiv gekaufte Menge deutlich erhöht (Beispiel: fünfstellige Steuerersparnis bei einer sechsstelligen Investition).

  • Keine laufende Ertragsbesteuerung bei >1 Jahr Haltedauer
    Wer die Edelmetalle länger als ein Jahr hält, kann Gewinne steuerfrei realisieren (private Veräußerung), während die Lagerung im Zollfreilager selbst nicht noch einmal besteuert wird.

  • Hochsicherheitslager statt Heimtresor
    Die Einlagerung erfolgt in professionellen, versicherten Hochsicherheitsdepots (u. a. Schweiz/Deutschland/Singapur), wodurch Risiken wie Einbruch, Brand oder fehlerhafte Eigenlagerung minimiert werden.

  • Komplettlösung aus einer Hand
    Kauf, Lagerung, Verwaltung und späterer Verkauf laufen über Goldvorsorge; es sind keine eigenen Transport- oder Tresor-Arrangements notwendig.

  • Diskrete, bankenunabhängige Struktur
    Die Lagerung erfolgt außerhalb des klassischen Bankensystems, mit Fokus auf Diskretion und einer klaren Trennung vom regulären Konten- und Depotsystem.

Mögliche Nachteile / Trade-offs

  • Kein Metall „im eigenen Zugriff“ zu Hause
    Wer Wert darauf legt, seine Barren und Münzen jederzeit physisch in der Hand zu haben, muss akzeptieren, dass der Zugriff im Zollfreilager nur über den Anbieter und mit Vorlauf (und ggf. Steuern/Zoll bei Auslieferung) erfolgt.

  • Lagergebühren und Mindestbeträge
    Für die professionellen Lager- und Sicherheitsleistungen fallen jährliche Gebühren an; bei kleineren Beträgen können diese einen Teil der Mehrwertsteuerersparnis auffressen. Für Kleinstanleger ist Heimtresor oder Bankschließfach oft einfacher.

  • Gegenparteirisiko und Vertragsbindung
    Auch wenn das Eigentum rechtlich zugeordnet ist, ist man operativ vom Lagerbetreiber und der Infrastruktur abhängig. Änderungen der Gebührenstruktur oder der rechtlichen Rahmenbedingungen sollten beobachtet werden.

  • Fokus auf mittel- bis langfristige Anlage
    Das Modell eignet sich besonders für buy-and-hold-Investoren; für kurzfristiges Trading mit physischem Metall ist die Logistik (Ein- und Auslagerung) weniger attraktiv.

Silber steueroptimiert und sicher lagern

Wer größere Beträge in physisches Silber investieren möchte und nicht selbst Tresor, Versicherung und Logistik organisieren will, findet im Zollfreilager von Goldvorsorge eine schlüsselfertige Lösung: steueroptimierter Kauf, professionelle Hochsicherheitslagerung und flexible Verkaufsmöglichkeiten aus einer Hand. Für langfristige Anleger, die Bankunabhängigkeit und Diskretion schätzen, ist dieses Modell eine sehr interessante Option – vor allem im Vergleich zum klassischen Kauf mit 20 % Mehrwertsteuer und Eigenlagerung im Heimtresor.

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Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen. Steuerliche und rechtliche Regelungen können sich ändern und sind stets vom individuellen Einzelfall abhängig.

Die Nutzung von Zollfreilagern sowie der Kauf, die Lagerung oder der Verkauf von Edelmetallen kann steuerliche und rechtliche Folgen bis hin zu Nachforderungen haben. Eine vorherige Abstimmung mit einem Steuerberater oder einer fachkundigen Stelle wird ausdrücklich empfohlen.

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